Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, veranstaltet von der depak-Presseakademie GmbH (im Folgenden »depak«)

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung erhalten Sie ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn. Die Kursgebühr muss vor Veranstaltungsbeginn entrichtet werden, ansonsten ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Die Preise gelten ab dem 1. November 2011.

Umbuchung

Jede Festbuchung kann bis einschließlich 40 Kalendertage vor Seminarbeginn einmal kostenfrei zeitlich umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 150 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro zzgl. MwSt. an. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.

Stornierung

Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei. Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für das betreffende Seminar kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:


Absagen und Änderungen

Die depak behält sich vor, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl von unter sechs Teilnehmern, einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht unmittelbar von der depak zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die depak in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

Bild- und Filmmaterial

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die depak grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

Informationsmaterial

Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm getätigten Angaben und Kontaktdaten von der depak vom Medienpartner »pressesprecher« zur Zusendung von Informationsmaterial (Newsletter) genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiengänge, veranstaltet von der depak - Presseakademie GmbH

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten ab dem 13.10.2011.

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Studienfinanzierung


Vertragsgegenstand

Die depak erbringt folgende Leistungen:


Vertragsbedingungen

Während der Lehrveranstaltungen sind die Teilnehmer/innen durch die depak - Presseakademie GmbH unfallversichert. Die depak - Presseakademie GmbH haftet nicht für Schäden oder Diebstahl während der Lehrveranstaltungen.

Die depak - Presseakademie GmbH kann für den Fall des Nichtzustandekommens oder der zeitlichen Verschiebung des Studiengangs den Teilnehmern/Teilnehmerinnen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, den Vertrag aufkündigen oder ihnen einen neuen späteren Termin der Kursaufnahme vorschlagen. Die depak - Presseakademie GmbH behält sich vor, Studiengänge räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl von unter sechs Teilnehmern/Teilnehmerinnen, einer Verhinderung des Referenten/der Referentin oder anderen nicht unmittelbar von der depak - Presseakademie GmbH zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die depak - Presseakademie GmbH in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zumutbar, ist er/sie berechtigt, seine/ihre Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

Nach Studienbeginn kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin diesen Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Im Fall der Kündigung sind die Studiengebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig (bezogen auf die Laufzeit des Studiengangs) zu entrichten. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bild- und Filmmaterial

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die depak - Presseakademie GmbH grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die E-Learning-Studiengänge/Seminare, veranstaltet von der depak-Presseakademie GmbH (im Folgenden »depak«)

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnung der Studiengebühr erhalten Sie ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn und muss zwei Wochen nach Rechnungsstellung beglichen werden. Die Preise gelten ab dem 15.01.2011.

Umbuchung

Jede Festbuchung kann bis einschließlich 40 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einmal kostenfrei umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 150 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro zzgl. MwSt. an. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.

Stornierung

Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für den betreffenden Studiengang kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

Absagen und Änderungen

Die depak behält sich vor, die Studiengänge zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl, einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht unmittelbar von der depak zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist.
Zu einem Ersatz von Kosten ist die depak in diesen Fällen nicht verpflichtet
und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist
er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

Technische Voraussetzungen

Die Deutsche Presseakademie führt die angebotenen E-Learning-Studiengänge/Seminare mit dem Softwareprogramm des Marktführers WebEx durch.

Unsere Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihr System die Mindestvoraussetzungen zur Nutzung des Service erfüllt.

Empfohlene Mindestvoraussetzungen sind:

Bitte vergewissern Sie sich, dass unsere E-Mails nicht in Ihren Spam-Ordner laufen, sondern ganz regulär in Ihrem Postfach landen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@depak.de.

Informationsmaterial

Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm getätigten Angaben und Kontaktdaten von der depak vom Medienpartner »pressesprecher
« zur Zusendung von Informationsmaterial (Newsletter) genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, veranstaltet von der depak - Presseakademie GmbH

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Stornierung

Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Tagung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
- Storno bis zu 31 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Kosten
- Storno bis zu 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50 Prozent des Tagungspreises
- Storno weniger als 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: voller Tagungspreis.

Eine Stornierung ist auch dann kostenfrei, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder;
- Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Teilnehmers am Tage der Veranstaltung oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
- Ausscheiden des Teilnehmers aus dem Unternehmen infolge der Kündigung durch den Arbeitgeber.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer in Erfüllung seiner Obliegenheiten der depak geeignete Nachweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Anlasses vorzulegen hat. Erforderlich ist:
- bei einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nachzuweisen. Ein einfacher Krankenschein ist daher in der Regel nicht ausreichend;
- bei Eigentumsschäden ein Nachweis über die Strafanzeige oder eine Versicherungsbestätigung sowie eine Versicherung an Eides Statt über den Schadensumfang oder die Anwesenheitsnotwendigkeit;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben mit Angabe des Kündigungsgrundes;
- bei Tod eine Sterbeurkunde.

Absagen und Änderungen

Die depak-Presseakademie Berlin behält sich vor, Tagung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen oder einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen, wenn dies aufgrund einer Teilnehmerzahl von unter sechs Teilnehmern, einer Verhinderung des Referenten oder anderen nicht unmittelbar von der depak-Presseakademie zu vertretenden Gründen sachlich gerechtfertigt ist. Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist die depak in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

Bild- und Filmmaterial

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die depak-Presseakademie grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

Informationsmaterial

Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm getätigten Angaben und Kontaktdaten von der depak und vom Medienpartner pressesprecher zur Zusendung von Informationsmaterial (News¬letter) genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, veranstaltet von der Depak-Presseakademie Berlin GmbH